Wallfahrtseröffnung im Schneekreuz Löffingen am 1. Mai

Am 1. Mai findet findet die Wallfahrtseröffnung im Schneekreuz (Löffingen) mit einer Fahrzeugsegnung statt. Der Gottesdienst, mitgestaltet von der Stadtmusik, beginnt um 10.30 Uhr auf dem Vorplatz. Bei schlechtem Wetter findet die Wallfahrtseröffnung in der Wallfahrtskirche statt.
Jeweils donnerstags feiern wir um 19:00 Eucharistie im Schneekreuz (außer am 26.5. und 16.6). Das Rosenkranzgebet beginnt zuvor um 18:30 Uhr. (Pfarrei Löffingen Hl. Kreuz)

Eröffnung der Wallfahrtszeit in der Ohmenkapelle

Am 25. April, am Fest des Hl. Markus, beginnt bei uns die Wallfahrtssaison.
Wir feiern den Gottesdienst um 10.00 Uhr in der Ohmenkapelle.
Da wir keinen Abstand mehr einhalten müssen, können wir wieder in der Ohmenkapelle Gottesdienste feiern. 
FFP2 Masken sind aber weiterhin im Gottesdienst zu tragen. (ka)

Die Osterschwämme 2022 kommen wieder

Auf unseren Aufruf, sich für das Osterschwammtragen zu melden, sind genügend Rückmeldungen gekommen. Wir starten also wieder die Tradition des Osterschwammtragens.
Wenn eine Tradition unterbrochen wird, nimmt man sie nicht einfach so wieder auf. Bisher hat alles „automatisch“ stattgefunden: Franz Metzger entzündet das Osterfeuer, die Kinder bringen die Osterschwämme zur Ostervesper in den Gottesdienst, der Pfarrer segnet anschließend das Osterfeuer und die Osterschwämme, die Kinder schmeißen diese ins Osterfeuer, die Osterschwämme beginnen zu glühen und los geht es.

Aber so einfach war es nicht! Viele Fragen kamen auf: Wer darf teilnehmen? Nur Jungs? Ab welchem Alter, welche Wege gehen die Kinder usw.? Doch ich, Pfr. Armbruster, habe das alles auch nicht gewusst, weil Tradition ja „automatisch“ funktioniert und das Wissen mündlich in den Familien und über die Generationen weitergegeben wird.

Was habe ich herausgefunden:
#  Es war (!) Brauch, dass man erst nach der Erstkommunion eingestiegen ist. Ich würde schauen, dass immer zwei Kinder zusammen gehen, eines älter eines jünger. Bei einem älteren Kind kann auch ein begeistertes Erstkommunionkind mitgehen. Wir fangen wieder an und deshalb sollte jedes begeisterte Kind mitmachen können. Aber es liegt in der Verantwortung der Eltern.
#  Welchen Weg die Kinder nehmen und welche Häuser sie besuchen, liegt ganz in deren Entscheidung. Manche kündigen sich bei Familien und Wohnungen an. Manche klappern einfach die Nachbarschaft ab. Hier gab es keine Vorgaben, so meine Recherchen. Manche Häuser wurden und werden deshalb mehrfach besucht.

Dennoch will ich nicht einfach nur die Tradition wieder aufnehmen, sondern sie auch noch erweitern:
#  Schon in den letzten Jahren waren die Kinder oft vor den Häusern stehen geblieben und sind gar nicht mehr in die Wohnungen hinein gebeten worden. Denn drinnen gab es keinen Kachelofen und keinen Holzofenherd mehr, die von der Glut des Osterschwammes wieder neu hätten entfacht werden können. Die Rauchmelder in den Wohnungen waren das andere. Die Kinder blieben so vor Tür stehen und schwangen die Osterschwämme, hatten aber sonst nichts zu tun. Ich habe mir deshalb überlegt, den Osterschwammkindern einen einprägsamen Vers mitzugeben, den sie an der Haustüre gut aufsagen können:

„Osterschwämme, Osterrauch,
den Ostersegen für dieses Haus.“

Tatsächlich bringen die Kinder ja das Osterfeuer und damit den Ostersegen.

Wie geschieht am Ostersonntag? Es gibt keine Ostervesper vorher, also keine Andacht. Ich werde um 14.30 Uhr aus der Kirche zum Osterfeuer auf dem Klosterhof kommen und die brennende Osterkerze mitbringen. An ihr werden wir eine kleine Kerze entzünden und ins Osterfeuer werfen. Das Licht von der Osterkerze, das durch die glühenden Osterschwämme aufgenommen und zu den Häusern gebracht wird. Dann segne ich das Osterfeuer und die Osterschwämme. Diese werden dann ins Osterfeuer geworfen und das Osterschwammtragen kann beginnen.

Ich hoffe auf möglichst viele Kinder, mit ihren Eltern und Großeltern,

Pfr. Klemens Armbruster

Nur noch FFP2 Masken in den Gottesdiensten – kein Abstand mehr

Die Erzdiözese Freiburg hat Maske und Abstand in den Gottesdiensten „empfohlen“, es aber den örtlichen Stiftungsräten überlassen, sich nur für Masken oder nur für Abstand zu entscheiden. In einem Umlaufbeschluss unseres Stiftungsrates kamen wir zur Entscheidung, in unseren Gottesdienst die FFP2-Masken verbindlich zu belassen, aber das Abstandsgebot aufzuheben. Zum Gottesdienstbesuch ist also nur noch der Mund-Nasen-Schutz verpfichtend. (Pfr. Klemens Armbruster)

Die Regelungen für die Liturgie unter Corona ab dem 6. April 2022

Die Erzdiözese Freiburg hat am 06.04.2022 neue Regelungen für die Liturgie unter Corona erlassen. Darin heißt es:
„Grundsätzlich wird empfohlen, an den bisherigen Hygienekonzepten für Gottesdienste unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen und das Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) festzuhalten.“

Allerdings eröffnet der Erlass dem Stiftungsrat eigene Entscheidungsvarianten.
Diese werden derzeit vom Stiftungsrat besprochen.
Für den Moment gilt aber noch: Abstände einhalten und Maske tragen.

Hier der neue Liturgie-Erlass.